Verbot für Kälte- und Wärmepumpenanlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln (ChemRRV)

Am 1. Dezember 2013 tritt das Verbot für bestimmte Kühl-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln in Kraft (ChemRRV Anhang 2.10 Ziffer 2.1).

Ab 1. Januar 2015 werden das Inverkehrbringen von Kältemitteln mit rezyklierten HFCKW sowie deren Verwendung zum Nachfüllen von Kälteanlagen ebenfalls verboten sein.

Quelle: BAFU