Änderung Energiegesetz per 1. Januar 2014

Stromintensive Unternehmen können die Rückerstattung der bezahlten Netzzuschläge beantragen, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz steigern.

Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, können sich den bezahlten Netzzuschlag vollumfänglich zurückerstatten lassen. Bei Elektrizitätskosten zwischen mindestens 5 und weniger als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung wird der bezahlte Netzzuschlag teilweise zurückerstattet. Die Rückerstattung muss per Gesuch beantragt werden.

Quelle: BFE