Archiv der Kategorie: Aktuelles

Die CO2-Abgabe wird 2018 auf allen fossilen Brennstoffe (z.B. Heizöl, Erdgas) weiter erhöht.

Die Erhöhung auf 96 Franken pro Tonne CO2 per 1. Januar 2018 ist die letzte Stufe gemäss geltender Gesetzgebung bis 2020. Sie war nötig, da die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2016 das angestrebte Zwischenziel von 73% relativ zum Basisjahr 1990 überstiegen. Hingegen wurde das Zwischenziel von 76% erreicht, dessen Verfehlung eine Erhöhung auf den gesetzlich möglichen Maximalsatz von 120 Franken pro Tonne CO2 ausgelöst hätte.

acoenergy GmbH zertifizierter Programmpartner von SOKAS (Stromeffizienzoptimierungen von Kälteanlagensysteme)

Ab 15. Mai 2017 ist das Ingenieurbüro acoenergy GmbH zertifizierter Programmpartner vom Förderprogramm Stromeffizienzoptimierungen von Kälteanlagensystemen (SOKAS). Das Förderprogramm SOKAS ist Teil der „wettbewerblichen Ausschreibungen im Bereich Stromeffizienz“, welche ProKilowatt im Auftrag des Bundes für Energie (BFE) durchführt.

Das Förderprogramm richtet sich an Chemie- und Pharmabetriebe in der Schweiz die eine Kälteanlage mit einer Leistung von mindestens 50 kWe betreiben und mit einer energetischen Betriebsoptimierung langfristig ihren Strombedarf der Anlagen senken und somit Kosten einsparen wollen.

Die Förderung umfasst folgende finanziellen Förderbeiträge:

  • Vergünstigte Analyseleistungen (Kurz-, Grob- und Feinanalyse)
  • Förderbeitrag von bis zu 0.35 CHF pro eingesparte kWhe
  • Die Gesamtförderung kann bis zu 40% der Analyse- und Umsetzungskosten betragen

Interessiert? Und wann starten Sie Ihr SOKAS Umsetzungsprojekt?

Unsere erfahrenen Ingenieure erarbeiten gerne in enger Zusammenarbeit mit Ihnen Ihre spezifischen betrieblichen und technischen Optimierungsmassnahmen.

 

acoenergy GmbH zertifizierter ProFrio- und KliK-Kälteexperte

Ab Mai 2016 ist acoenergy GmbH ein auditierter und zertifizierter Kälteexperte für die Optimierung von Kälteanlagen jeglicher Art und exkusiv befähigt an den Förderprogrammen „ProFrio“ – Energieeffizienz von Kälteanlagen und „KliK“ – Klimafreundliche Kälteanlagen zu partizipieren. Die Förderprogramme unterstützen die Unternehmen CO2-Emissionen sowie den Energieverbrauch zu reduzieren. Damit werden nachhaltig auch die Betriebs- und Wartungskosten gesenkt sowie gleichzeitig der Investitionsschutz der Kälteanlagen erhöht.

 

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CO2-Abgabe auf Brennstoffen wird 2016 weiter erhöht

Im Jahr 2014 sind die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in der Schweiz nicht genügend gesunken. Das Reduktionsziel wurde nicht erreicht. Wie in der CO2-Verordnung vorgesehen, wird die CO2-Abgabe auf Brennstoffe ab 1. Januar 2016 von heute 60.- auf 84.- Franken pro Tonne CO2 angehoben.

Neues Firmendomizil per 20.10.2014

Per 20.10.2014 konnten wir eigene Räumlichkeiten an der Wanneggstrasse 20 in 8542 Wiesendangen, Schweiz
beziehen. Aufgrund der ruhigen und freundlichen Lage der neuen Büros haben wir die Basis geschaffen um Sie in
Zukunft noch besser bedienen zu können.

acoenergy GmbH
Ingenieurbüro
Kältetechnik. Gebäudeautomation.
Wanneggstrasse 20
8542 Wiesendangen
Schweiz

Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen per 1. Januar 2014

Die CO2-Abgabe wird auf alle fossilen Brennstoffe (z.B. Heizöl, Erdgas) erhoben. Sie beträgt seit 2014 60 Franken pro Tonne CO2, dies entspricht 16 Rappen pro Liter Heizöl extraleicht. Die CO2-Abgabe ist auf den Rechnungen für Brennstoffkäufe ausgewiesen.

Der Bundesrat hat die Kompetenz, den Abgabesatz auf bis zu CHF 120 pro Tonne CO2 zu erhöhen, falls die in der CO2-Verordnung festgelegten Zwischenziele für Brennstoffe nicht erreicht werden.

Eine erste Erhöhung von CHF 36.- auf CHF 60.- pro Tonne CO2 erfolgte per 01.01.2014, da die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2012 immer noch 82,5% des Basisjahres 1990 betrugen und der Zielwert von 79% damit klar verfehlt wurde. Weitere Anpassungen sind 2016 und 2018 möglich.

Quelle: BAFU

Änderung Energiegesetz per 1. Januar 2014

Stromintensive Unternehmen können die Rückerstattung der bezahlten Netzzuschläge beantragen, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz steigern.

Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, können sich den bezahlten Netzzuschlag vollumfänglich zurückerstatten lassen. Bei Elektrizitätskosten zwischen mindestens 5 und weniger als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung wird der bezahlte Netzzuschlag teilweise zurückerstattet. Die Rückerstattung muss per Gesuch beantragt werden.

Quelle: BFE